LAG Düsseldorf: Keine Entschädigung für verspätete und unvollständige Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO
Arbeitnehmer haben nicht schon wegen einer verzögerten oder anfänglich unvollständigen Beantwortung ihres Auskunftsrechts aus Art. 15 der Datenschutz-Grundveror...