Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich
Urteil vom 15. September 2016 – C-484/14 ist im Volltext hier abrufbar. Die Pressemitteilung des EuGH in der Rechtssache ist abrufbar unter: http://curia....