Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur Verfügung stellt, ist für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich

Urteil vom 15. September 2016 – C-484/14 ist im Volltext hier abrufbar.

Die Pressemitteilung des EuGH in der Rechtssache ist abrufbar unter:

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-09/cp160099de.pdf