Kommission fordert von Social-Media-Unternehmen volle Einhaltung der EU-Verbraucherschutzregeln

Social-Media-Unternehmen halten die EU-Verbraucherschutzbestimmungen noch immer noch vollständig ein. Das geht aus den am 22.Februar 2018 veröffentlichten Änderungen der Nutzungsbedingungen von Facebook, Twitter und Google+ hervor. Trotz Verbesserungen müssen sich die Unternehmen nach Ansicht der Kommission stärker bemühen, den Verbraucherschutzbestimmungen der EU nachzukommen. Das betrifft beispielsweise die mangelnde Information der Nutzer über Entfernungen von Inhalten oder Vertragskündigungen. In anderen Bereichen müssen Verbraucher nun nicht mehr auf ihre Rechte verzichten, etwa auf die Möglichkeit, von einem Kauf im Internet zurückzutreten. Und europäische Nutzer von sozialen Medien werden die Möglichkeit haben, Beschwerden in Europa anstatt in Kalifornien einzureichen.

Die Pressemitteilung der Kommission ist abrufbar unter https://ec.europa.eu/germany/news/20180215-kommission-fordert-social-media-unternehmen-einhaltung-der-eu-verbraucherschutzregeln_de

Die Übersicht zu den Änderungen in den Nutzungsbedingungen der sozialen Netzwerke ist abrufbar unter http://ec.europa.eu/newsroom/just/item-detail.cfm?item_id=614254