Der Rat der EU hat dem AI Act zugestimmt, das einen risikobasierten Ansatz verfolgt. Hochriskante KI-Systeme müssen strenge Anforderungen erfüllen, um Marktzugang zu erhalten, während bestimmte Praktiken wie kognitive Verhaltensmanipulation, Social Scoring, prädiktive Polizeiarbeit basierend auf Profiling sowie Systeme zur Kategorisierung von Menschen anhand biometrischer Daten gänzlich verboten werden.
Zur Durchsetzung des Gesetzes werden mehrere Gremien eingerichtet, darunter ein KI-Büro der Kommission, ein wissenschaftliches Expertengremium, ein KI-Board der Mitgliedstaaten sowie ein Stakeholder-Forum. Bei Verstößen drohen Geldbußen als Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes oder als Pauschalbetrag, wobei KMU und Start-ups verhältnismäßige Bußgelder erhalten. Insgesamt soll das Gesetz die Entwicklung und Nutzung sicherer und vertrauenswürdiger KI-Systeme im EU-Binnenmarkt fördern und gleichzeitig Grundrechte schützen sowie Investitionen und Innovationen anregen.
Hier die Pressemitteilung des Rates der EU vom 21. Mai 2024