Medienfreiheit BGH: Fernsehesender haften bei rechtswidriger Berichterstattung auch für die Weiterverbreitung durch Dritte im Internet Veröffentlicht am 24. Juni 2019 von CristinaBachmeier Das Urteil des BGH vom 9.4.19 (VI ZR 89/18) ist abrufbar unter: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&az=VI%20ZR%2089/18&nr=96640 CristinaBachmeier Alle Beiträge von CristinaBachmeier ansehen →