EuGH verhängt Millionenstrafen gegen fünf EU-Länder wegen der mangelnden Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie

Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland, Luxemburg, die Tschechische Republik, Estland und Ungarn wegen Nichteinhaltung ihrer Verpflichtungen zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie zu finanziellen Strafen verurteilt. Die Europäische Kommission hatte die Klagen eingereicht, da die genannten Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie nicht ergriffen oder der Kommission nicht mitgeteilt hatten. Die Gerichtshof betonte die Wichtigkeit des Schutzes von Whistleblowern und verhängte gegen alle genannten Länder eine pauschale Geldstrafe. Estland muss zusätzlich ein tägliches Zwangsgeld zahlen, solange die Richtlinie nicht umgesetzt ist. Die Strafen sind wie folgt: Deutschland (34.000.000 €), Luxemburg (375.000 €), Tschechische Republik (2.300.000 €), Estland (500.000 € plus 1.500 € pro Tag bis zur Umsetzung) und Ungarn (1.750.000 €).

Hier zur Pressemitteilung des EuGH vom 6. März 2025 (in englischer Sprache)